Europäische Betriebsräte, Comités d'entreprise européens


Identifikation

Signatur:

Ar EBR

Entstehungszeitraum / Laufzeit:

1993-2006

Umfang:

6.2 m


Kontext

Abgebende Stelle
Zentralsekretariat Unia, Monbijoustrasse 61, 3000 Bern
Verwaltungsgeschichte / Biographische Angaben
Europäische Betriebsräte (EBR) sind Arbeitnehmervertretungen in grenzüberschreitend tätigen Unternehmen in der Europäischen Union. Rechtliche Grundlage des EBR ist die europäische Betriebsratsrichtlinie vom 22. September 1994. Ziel der Richtlinie ist es, eine grenzüberschreitende Arbeitnehmervertretung mit Konsultations- und Informationsrechten in europaweit tätigen Unternehmen zu schaffen. Die Kriterien für ein gemeinschaftsweit operierendes, EBR-pflichtiges Unternehmen sehen vor, dass es mindestens 1‘000 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in den Mitgliedstaaten beschäftigt und dass jeweils mindestens 150 Arbeitnehmer in mindestens zwei Mitgliedstaaten beschäftigt werden. Die Richtlinie gilt auch für die in EU-Ländern befindlichen Niederlassungen internationaler Konzerne, die ihren Hauptsitz außerhalb der EU haben. Europäische Betriebsräte gibt es seit 1996.

Obwohl die Richtlinie in der Schweiz nicht bindend gilt, sind viele hiesige Unternehmen dennoch betroffen. Dies rührt daher, dass entweder Schweizer Konzerne in der EU die Voraussetzungen erfüllen und deshalb einen EBR eingerichtet haben (und Schweizer Delegierte in den EBR aufgenommen haben) oder weil EU-Konzerne (freiwillig) Schweizer Delegierte aufgenommen haben. In allen diesen Fällen haben die EBR das Recht, in wesentlichen Fragen informiert und angehört zu werden, die die Beschäftigten in mindestens zwei Ländern betreffen. Aufgrund historisch bedingter Unterschiede der Arbeitnehmervertretungen der einzelnen europäischen Länder schreibt die Richtlinie lediglich Minimalanforderungen an einen Betriebsrat vor. Diese bestehen in Informations- und Konsultationsrechten, jedoch nicht in Mitbestimmungsrechten. Sitz des EBR ist in der Regel bei der Konzernspitze.

Im Jahre 2009 zählte das Europäische Gewerkschaftsinstitut in Brüssel 908 europaweit tätige Unternehmen mit einem EBR. Das entspricht mehr als einem Drittel der EBR-pflichtigen Unternehmen, die etwa zwei Drittel der unter die Richtlinie fallenden Arbeitnehmer beschäftigen.
Bestandesgeschichte
Die Aufarbeitung der EBR_Akten erfolgte im Rahmen der Archivübergabe der Unia-Vorläufergewerkschaften. Die Arbeiten wurden von der Firma Fokus AG, Zürich im Auftrag des Schweizerischen Sozialarchivs ausgeführt (Projektleitung: Urs Kälin, Schweiz. Sozialarchiv, Daniel Kauz, Fokus AG, Zürich).
Übernahmemodalitäten
Übernahme im Rahmen des Archiverschliessungsprojektes Unia im Juni 2005

Inhalt und innere Ordnung

Form und Inhalt
Der Bestand enthält: Grundlagendokumente, Schulungsdokumente (SGB, SMUV, movendo), Unterlagen betr. Einbezug schweizerischer Gewerkschaften und Unternehmungen in die Europäischen Betriebsräte, insbesondere Akten zu: Von Roll, Sulzer, Alusuisse/Alcan (inkl. algroup bzw. Lonza algroup), Rieter (bzw. Rieter Employees Involvement Team), Saurer
Bewertung und Kassation
Kassiert wurden Mehrfachexemplare sowie Unterlagen, die zu rein organisatorischen Zwecken produziert wurden.
Neuzugänge
Es werden Neuzugänge erwartet.

Zugangs- und Benutzungsbedingungen

Zugangsbestimmungen
Grundsätzlich ist der Bestand im Lesesaal des Schweizerischen Sozialarchivs frei einsehbar. Für einen Einblick in das Verzeichnis muss auf Wunsch der Gewerkschaft UNIA jedoch zuerst eine entsprechende Anfrage an das Schweizerischen Sozialarchiv gestellt werden.
Sprache/Schrift
Unterlagen vorwiegend in deutscher, englischer und französischer Sprache

Sachverwandte Unterlagen

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verzeichnungskontrolle

Informationen der Bearbeiter*in
Geordnet und verzeichnet im Rahmen des Archiverschliessungsprojektes Unia durch fokus AG, Zürich, im August 2007 unter Mitarbeit von Rebekka Wyler.