Die Archivbestände des Schweizerischen Sozialarchivs dienen der Forschung und der wissenschaftlichen Nutzung.
Mit dem Besuch im Sozialarchiv und der Inanspruchnahme der angebotenen Dienstleistungen gehen namentlich
folgende Pflichten einher (nicht abschliessend):
Wenn Sie Archivgut benützen, verpflichten Sie sich schriftlich zur Respektierung der Urheber- und
Eigentumsrechte, sowie des Persönlichkeits- und Datenschutzes.
Bei zeitgeschichtlichen Forschungsvorhaben sind allfällige Benutzungsbeschränkungen zu beachten. In solchen
Fällen setzt die Einsichtnahme eine Bewilligung des Aktenbildners bzw. der Aktenbildnerin oder des
Rechteinhabers voraus.
Die Einsichtnahme erfolgt ausschliesslich im Lesesaal des Schweizerischen Sozialarchivs.
Ausgeliehenen Unterlagen sind sorgfältig zu behandeln sowie vollständig und in der angetroffenen Ordnung
zurückzugeben.
Es werden die fachspezifischen Zitationsstandards angewendet.
Besucherinnen und Besucher sind für den Gebrauch der Informationen und sich daraus ergebender Folgen
(z.B. Rechtsansprüche Dritter) persönlich verantwortlich.
Das Schweizerische Sozialarchiv behält sich ausdrücklich vor, oben genannte Bestimmungen anzupassen, zu
erweitern, einzuschränken oder anderweitig zu verändern. Die aktuellste Version findet sich jeweils auf der
Homepage des Sozialarchivs.