Wanderrefugium gegen Ausschaffungen nach Sri Lanka


Identifikation

Signatur:

Ar 581

Entstehungszeitraum / Laufzeit:

1994-1995

Umfang:

0.3 m


Kontext

Verwaltungsgeschichte / Biographische Angaben
Als die Schweiz im Januar 1994 als erster europäischer Staat mit Sri Lanka ein auf zwei Jahre befristetes Rückübernahmeabkommen abgeschlossen hatte, mit dem ein Teil der rund 13 000 in der Schweiz lebenden Flüchtlinge ausgeschafft werden sollte, traten in Zürich über hundert Tamilinnen und Tamilen in einen Hungerstreik. Zusammen mit vielen anderen zivilgesellschaftlichen Organisationen solidarisierte sich das Zürcher Antirassismus-Café, ein heterogener Zusammenschluss der ausserparlamentarischen Linken, mit den sri-lankischen Flüchtlingen und begann, sich für deren Bleiberechte einzusetzen. Mit der Lancierung eines Wanderrefugiums im September 1994, das zeitweise bis zu 100 Flüchtlinge bewohnten, sollte ihnen ein „symbolischer Schutzraum“ geboten werden. Erste Station war das Schweizerische Arbeiterhilfswerk SAH, danach folgten Aufenthalte im aki/EHG, dem Evangelischen Frauenbund und in der Kirche St. Jakob. Obwohl das Wanderrefugium bereits im Februar 1995 wieder aufgelöst wurde, diente es anderen Schweizer Städten (u.a. Basel, Bern, Luzern) als Vorbild. Mit ihrer solidarischen Protestaktion weckten die AktivistInnen zudem grosses mediales Interesse im In- und Ausland.
Übernahmemodalitäten
Einlieferung Ende März 2015, Ablieferung betreut von Bea Schwager.

Inhalt und innere Ordnung

Form und Inhalt
Der Bestand umfasst zum einen Positionspapiere, Presse-Communiqués und Manifeste, die von Wanderrefugium-AktivistInnen veröffentlicht wurden; dazu gehören auch Flyer, Einladungen zu Veranstaltungen, Rundschreiben und Spendenbriefe. Zum anderen enthält der Bestand eine umfangreiche Dokumentation (Zeitungsartikel aus dem In- und Ausland, Lageberichte von NGOs, wissenschaftliche Studien und Literatur) zu den Themen Asylpolitik, Fremdenfeindlichkeit, Sri Lanka und zum Wanderrefugium selbst.
Bewertung und Kassation
Kassiert wurden Doubletten, Rechnungsbelege, sachfremde Zeitungsartikel und Agenturmeldungen.
Neuzugänge
Es werden keine Neuzugänge erwartet.

Zugangs- und Benutzungsbedingungen

Zugangsbestimmungen
Der Bestand ist im Lesesaal des Schweizerischen Sozialarchivs ohne Benutzungsbeschränkungen einsehbar.
Sprache/Schrift
Die Unterlagen sind grösstenteils in deutscher Sprache; einige Dokumente, v.a. Flyer, Veranstaltungshinweise etc., sind in Singhalesisch und Tamil.

Sachverwandte Unterlagen

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verzeichnungskontrolle

Informationen der Bearbeiter*in
Bearbeitung im August 2015 durch Matthias Ruoss.