Verwaltungsgeschichte / Biographische Angaben
Das Archiv der Schweizerischen Vereinigung für Sozialpolitik enthält umfangreiche Materialien der Vorläuferorganisationen sowie mehrerer, in den Bereichen Arbeiterschutz und Sozialpolitik international aktiven Vereinigungen. Diese Bestände sind von besonderem Interesse, da die Schweiz um die Wende zum 20. Jahrhundert als Kristallisationspunkt der internationalen Sozialpolitik angesehen werden kann und die internationalen Entwicklungen wesentlich mitprägte. Aus diesem Grund drängt sich ein kurzer Überblick über die Geschichte des Arbeiterschutzes und der damit befassten Institutionen auf.
Mit den Forderungen der Arbeiterorganisationen und mit dem Entstehen der bürgerlichen Sozialreform wurde das Verlangen nach internationalen Arbeiterschutzbestimmungen in den späten 1880er Jahren politisch relevant. 1889 wurde auf einem Kongress in Paris ein Internationales Arbeiterschutzprogramm aufgestellt, das vor allem die Einführung des 8-Stunden Tages forderte. Im März 1890 fand in Berlin eine erste internationale Arbeiterschutzkonferenz statt, die allerdings die erhoffte internationale Zusammenarbeit im Arbeiterschutz nicht zustande brachte. 1897 regte der schweizerische Arbeiterbund einen internationalen Kongress für Arbeiterschutz an. Er wurde 1897 in Zürich abgehalten, wobei ein umfassendes Arbeiterschutzprogramm postuliert wurde. Drei Jahre später wurde in Paris die Internationale Vereinigung für gesetzlichen Arbeiterschutz gegründet. Gleichzeitig wurde beschlossen, ein internationales Arbeitsamt zu gründen, das am 1. Mai 1901 als private, von einigen Staaten finanziell unterstützte Organisation eröffnet wurde. Als Sitz der Vereinigung wurde Basel bestimmt, als deren Sekretär Stephan Bauer, der auch als Leiter des Internationalen Arbeitsamtes der Vereinigung fungierte, das u.a. damit beauftragt war, arbeitsrechtliche Fragen zu behandeln, Gutachten zu erstellen, Auskünfte zu erteilen, die Arbeiterschutzgesetze zu sammeln und herauszugeben und internationale Arbeiterschutzkongresse einzuberufen. Innert kurzer Zeit wurden daraufhin in den einzelnen Ländern Landessektionen gegründet, während in der Schweiz die Schweizerische Vereinigung zur Förderung des internationalen Arbeiterschutzes bereits seit dem 27.6.1900 bestand und als eine der Zellen der Internationalen Vereinigung anzusehen ist.
Auf Ersuchen der internationalen Vereinigung für gesetzlichen Arbeiterschutz organisierte der Bundesrat 1905 die Zusammenkunft einer vorbereitenden Expertenkommission, deren Vorschläge anlässlich der 1906 in Bern durchgeführten diplomatischen Konferenz zu konkreten Ergebnissen führte: Verbot der industriellen Nachtarbeit der Frauen und Verbot der Verwendung von weissem Phosphor in der Zündholzindustrie. Infolge des Kriegsausbruchs konnten weitere Übereinkommen (industrielle Nachtarbeit jugendlicher Arbeiterinnen und Arbeiter, Festsetzung einer Höchstarbeitszeit für die in der Industrie beschäftigten, jugendlichen Arbeiterinnen und Arbeiter) nicht mehr vereinbart werden. Der Krieg bedeutete einen Rückschlag für die internationale Arbeiterschutzgesetzgebung. Nach Kriegsende wurde 1919 in Bern der erste internationale Gewerkschaftskongress abgehalten, um Mindestforderungen für die internationalen Arbeiterschutzbestimmungen aufzustellen. Zur Prüfung dieser Forderungen setzte die Pariser Friedenskonferenz eine Kommission ein, die nach zahlreichen Sitzungen einen Vertragsentwurf vorlegte, der die Errichtung einer ständigen Internationalen Arbeitsorganisation (B.I.T) vorsah. Die völkerrechtlichen Bestimmungen wurden als XIII. Teil in den Versailler Friedensvertrag aufgenommen. Mit dem Inkrafttreten dieses Abschnittes war die Übertragung der bisher vom Basler Internationalen Arbeitsamt ausgeübten Vorbereitung der Arbeiterschutzverträge an eine neue, dem Völkerbund angegliederte Organisation (IAO-ILO-BIT) vollzogen. Aus der Internationalen Vereinigung zur Förderung des Arbeiterschutzes ging 1925, im Anschluss an den Prager Kongress für Sozialpolitik von 1924, durch Verschmelzung mit den Internationalen Vereinigungen zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit und für Sozialversicherung die von Dr. Karl Renner, Staatskanzler a.D., präsidierte Internationale Vereinigung für sozialen Fortschritt hervor.
Die Schweizerische Vereinigung für Sozialpolitik ist 1926 aus dem Zusammenschluss der Schweizerischen Vereinigung zur Förderung der internationalen Arbeiterschutzes und des Schweizerischen Vereins für Sozialversicherung hervorgegangen (23.6.1926). Erster Präsident war Ständerat Dr. Gustav Keller. Ende 1926 zählte die Vereinigung 347 Mitglieder (51 Behörden, 86 Verbände und 210 Einzelpersonen).
Übernahmemodalitäten
Die Akten der Schweizerischen Vereinigung für Sozialpolitik waren bis 1962 bei der Sektion für Arbeitslosenversicherung des Bundesamtes für Industrie, Gewerbe und Arbeit eingelagert. Sie gelangten zu einem unbekannten Zeitpunkt ins Schweizerische Sozialarchiv (Nachlieferungen Anfang 1987 und 2007).
Verwandte Verzeichnungseinheiten
Ar SGG: Schweizerische Gemeinnützige Gesellschaft, Société Suisse d'Utilité Publique, Società svizzera d'utilità pubblica
Ar 467: LAKO Sozialforum Schweiz, Conférence Nationale Suisse de l’Action Sociale
Ar 427: Schweizerischer Berufsverband Soziale Arbeit SBS / Association suisse des professionnels de l’action sociale ASPAS (AvenirSocial)
[Unterlagen der Internationalen Vereinigung für gesetzlichen Arbeiterschutz mit Sitz in Basel (1925 aufgelöst bzw. umbenannt in: Internationale Vereinigung für sozialen Fortschritt) aus den Jahren 1900-1925 werden im Schweizerischen Wirtschaftsarchiv in Basel aufbewahrt; CH SWA HS 416. Auch die Unterlagen der Sektion Basel der Schweizerischen Vereinigung zur Förderung des internationalen Arbeiterschutzes werden im Schweizerischen Wirtschaftsarchiv in Basel werdenaufbewahrt; CH SWA HS 308.]
Veröffentlichungen
Schriften der Schweizerischen Vereinigung zur Förderung des internationalen Arbeiterschutzes, Nr. 1-49 (K 625);
Schriften der Schweizerischen Vereinigung für Sozialpolitik (K 429).
Bulletin des Arbeitsamtes der Internationalen Vereinigung für gesetzlichen Arbeiterschutz (Internationales Arbeitsamt in Basel), 1902-1919; Schriften der Internationalen Vereinigung für gesetzlichen Arbeiterschutz, Nr. 1–11 (1901–1921) (K 668).
Die Zukunft der Arbeit. Veröffentlichungen der Internationalen Vereinigung für sozialen Fortschritt, 1. Bd. 1923 – 9. Bd. 1931