Identifikation
Signatur:
Ar 201.310
Entstehungszeitraum / Laufzeit:
1993-2004
Umfang:
0.02 m
Kontext
Abgebende Stelle
D. Suter, Zürich
Verwaltungsgeschichte / Biographische Angaben
Der Film «BLUTGEIL» entstand im Sommer 1993 im Umkreis der Zürcher Hausbesetzer-Szene (Wohlgroth). Es handelt sich um einen sog. Splatter-Film von 25minütiger Dauer, der vom Autorenkollektiv SSI realisiert wurde. Der Videofilm andelt von zwei Zürcher Drogenfahndern, die nach einem Anschlag auf ihr Hauptquartier, bei dem alle ihre Kollegen getötet werden, einen Rachefeldzug gegen die dafür verantwortlichen Drogenabhängigen beginnen. In der Toilette eines einschlägigen Etablissements töten die beiden die anwesenden Junkies und Dealer. Anschließend stürmen sie ein besetztes Haus, werden dort aber von den Besetzern entwaffnet, gequält, getötet und verspeist.
Am 29.11.1993 wurde der Film im Rahmen einer gross angelegten Hausdurchsuchung beschlagnahmt, da die darin vorkommenden Gewaltszenen nach Ansicht der Bezirksanwaltschaft Zürich einen Verstoss gegen Art. 135 StGB (sog. Brutalo-Artikel) darstellten. Mit Urteil vom 23.11.1994 wurden die Angeklagten freigesprochen, da der Videofilm zwar geschmacklos sei, aber den Straftatbestand der Gewaltdarstellung nicht erfülle. «BLUTGEIL» zeige eine ins Groteske gesteigerte, ketchup-triefende Abrechnung zwischen zwei Polizisten und einer Gruppe von Hausbesetzern. Das Obergericht kam im September 1995 zu einem anderen Schluss und revidierte das Urteil der Vorinstanz und verteilte Bussen von je SFR 1'000.00 und verfügte die Vernichtung der Videokopien. 2003 kam es zu einem Nachspiel: Der Verantwortliche der Internetseite blutgeil.com wurde von der Bezirksanwaltschaft Zürich angeklagt, da auf dessen Internetseite Standbilder aus dem Film «Blutgeil» gezeigt wurden. Die Bezirksanwaltschaft machte den Angeklagten auch dafür verantwortlich, dass man durch Eingabe des Suchbegriffes «Blutgeil» auf einen Hinweis zum Film in Originalversion gelange. Der Prozess endete mit einem Freispruch.
Übernahmemodalitäten
Die Übergabe der Unterlagen erfolgte am 10. August 2015.
Inhalt und innere Ordnung
Form und Inhalt
Der Bestand enthält Gerichtsakten, Drucksachen (Kleber, Zeitschrift, Flyer), Unterlagen zu politischen Vorstössen im Zusammenhang mit der Hausdurchsuchung von 1993 und der Vorführung von Filmausschnitten (2004), Zeitungsauschnitte und weitere Unterlagen zum Thema. Zur Ablieferung gehört auch ein Masterband des Films, das 1995 der angeordneten Vernichtung entging. Die Filmemacher hatten dieses an die Solothurner Filmtage geschickt und erhielten es wieder zurück. Das Videodokument wurde der Abteilung Bild+Ton des Schweizerischen Sozialarchivs übergeben.
Bewertung und Kassation
Es wurden keine Kassation vorgenommen.
Neuzugänge
Es werden keine Neuzugänge erwartet.
Zugangs- und Benutzungsbedingungen
Zugangsbestimmungen
Der Bestand ist im Lesesaal des Schweizerischen Sozialarchivs ohne Benutzungsbeschränkungen einsehbar.
Sprache/Schrift
Unterlagen in deutscher Sprache
Sachverwandte Unterlagen
Verwandte Verzeichnungseinheiten
Ar Vid V: Videoarchiv „Stadt in Bewegung“
Ar 455: Dokumentation Wo-Wo-Wonige. Stadt- und wohnpolitische Bewegungen in Zürich nach 1968
Verzeichnungskontrolle
Informationen der Bearbeiter*in
Der Bestand wurde im März 2022 von U. Kälin bearbeitet.