Verwaltungsgeschichte / Biographische Angaben
Seit die Annaburg 1979 geschlossen worden war, war die Zukunft des ehemals beliebten Ausflugsrestaurants auf dem Üetliberg lange Zeit umstritten. Thomas Bärlocher, von 1980 bis 1989 einziger Bewohner der Annaburg, hat einen guten Teil der politischen Auseinandersetzungen um dieses Gebäude dokumentiert. Nachdem eine Stiftung des Üetlibergvereins das für die Renovation der Annaburg nötige Geld nicht zusammenbrachte, beschloss der Stadtrat im März 1986 das Gebäude abzureissen. Thomas Bärlocher wurde aufgefordert, die Wohnung zu räumen und in eine städtische Wohnung umzuziehen (vgl. seine persönlichen Akten). Gegen diesen Entscheid regte sich Widerstand in Form der Aktion ‚Pro Annaburg’ und einer Motion, eingereicht von Salomon Browar. Dies hatte zur Folge, dass nochmals neue Kostenrechnungen angestellt wurden. Wie bereits 1979 lehnte es der Gemeinderat am 23. November 1988 jedoch ab, einen Teil der Kosten für die Renovation der Annaburg zu übernehmen. Deshalb reichte die Sozialdemokratische Partei der Stadt Zürich am 7. Dezember 1988 beim Gemeinderat eine Volksinitiative zur Rettung des Ausflugrestaurants ein. Es sollte gemäss Initiativtext sanft renoviert werden und unter der Führung der Stadt Zürich nicht nur als Restaurant, sondern auch als Ort für Versammlungen sowie Schul- und Klassenlager dienen. Zur Unterstützung dieses Begehrens formierte sich ein Komitee ‚Züri für d’Annaburg’, das sich mehrheitlich aus dem links-grünen Lager rekrutierte und das von Kurt Fehr (LdU) präsidiert wurde (unter anderen gehörten Roland Wiederkehr (parteilos) und Andreas Gross (SP) dem Komitee an). Die Stimmbürger lehnten am 5. März 1989 mit 42'384 zu 41'125 die Vorlage knapp ab. Es wurde Beschwerde eingereicht mit der Begründung, die Gegner der Initiative hätten bezüglich der Renovationskosten absichtlich mit falschen Zahlen operiert. Ausserdem reichte der LdU-Gemeinderat Klaus Ziegler eine Motion ein, wonach wenigstens ein Teil der Annaburg, das 1876 erbaute so genannte Anna-Chalet, unter Denkmalschutz gestellt und in den Picknick-Platz hätte integriert werden sollen. Die Überweisung der Motion wurde indessen deutlich, mit 61 zu 17 Stimmen, abgelehnt. Auch die staatsrechtliche Beschwerde, die, wie aus den Akten hervorgeht, bis vor das Bundesgericht gelangte, wurde abgewiesen; die ‚Annaburg’ musste schliesslich doch dem Picknick-Platz weichen.