Vischer, Manfred (*1933)


Identifikation

Signatur:

Ar 1040

Entstehungszeitraum / Laufzeit:

1973-2020

Umfang:

0.4 m


Kontext

Verwaltungsgeschichte / Biographische Angaben
Manfred Vischer liess sich in Bern und New York als Verlags- und Antiquariatsbuchhändler ausbilden. Nach einem zweijährigen Verlags- und Druckereipraktikum in Tübingen wurde er 1965 Leiter des Verlags Huber in Frauenfeld. Von 1975 bis 1998 war er in der Zentralbibliothek Zürich tätig, wo er Ausstellungen realisierte (u. a. "Kunst und Arbeiterbewegung", "100 Jahre 1. Mai", "Alltag in Zürich zur Reformationszeit") und sich mit der Bearbeitung und Erschliessung von Inkunabeln befasste. Manfred Vischer verfasste vier Kriminal-Romane, die zwischen 2005 und 2011 publiziert wurden: «Die Sanduhr» (2005), «Dr. Sartorius» (2007), «Inferno» (2008) und «Ave Helvetia» (2011).

Manfred Vischer war jahrzehntelang aktives Mitglied der Partei der Arbeit (PdAS). Er wirkte im Zentralkomitee mit und war Mitglied der Kontrollkommission. Manfred Vischer war überdies Verwaltungsrat der Verlagsgenossenschaft Vorwärts und hatte das Co-Präsidium inne.
Übernahmemodalitäten
Dem Schweizerischen Sozialarchiv schenkungsweise übergeben am 14.04.2021.

Inhalt und innere Ordnung

Form und Inhalt
Der Bestand enthält in erster Linie die Handakten von Manfred Vischer zu dessen Tätigkeit in den Leitungsgremien der PdAS aus den Jahren 1993-2000 (Zentralkomitee, Parteitage, Kontrollkommission, Arbeitsgruppen) sowie weitere Unterlagen zur Parteigeschichte. Vorhanden sind auch einzelne Unterlagen zur PdA des Kantons Zürich sowie zur Studienbibliothek zur Geschichte der Arbeiterbewegung von Theo Pinkus. Ferner umfasst der Bestand diverse Texte von Manfred Vischer (Artikel, Leserbriefe, Exposés) sowie Unterlagen zum Konflikt beim Verlag Huber in Frauenfeld im Zusammenhang mit der geplanten Herausgabe des Quellenbandes zur Geschichte der schweizerischen Arbeiterbewegung.
Bewertung und Kassation
Mit Ausnahme von Dubletten und Mehrfachexemplaren wurden keine Kassationen vorgenommen.
Neuzugänge
Es werden keine Neuzugänge erwartet.

Zugangs- und Benutzungsbedingungen

Zugangsbestimmungen
Für den Bestand gilt eine Schutzfrist von 30 Jahren. Die Einsichtnahme für wissenschaftliche Zwecke ist vor Ablauf der Schutzfrist möglich. Dafür ist ein schriftliches Einsichtsgesuch zu stellen, das vom Donator, nach dessen Ableben von der Direktion des Schweizerischen Sozialarchivs, beurteilt und entschieden wird.
Sprache/Schrift
Unterlagen in deutscher Sprache

Sachverwandte Unterlagen

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verzeichnungskontrolle

Informationen der Bearbeiter*in
Der Bestand wurde im April 2021 von U. Kälin bearbeitet.