Verwaltungsgeschichte / Biographische Angaben
Geboren am 30.10.1931 in Uster, gestorben am 31.3.2004 (Zollikerberg), ref., von Wetzikon (ZH). Tochter des Johann Gehri, Käsers und Gewerkschafters, von Seedorf (BE); verheiratet 1957 mit Erwin A. Lang (1908-1973, Nationalrat, Redaktor Oberländer AZ). 1961 Eintritt in die SP, 1971 in den VHTL.
„Direkt, bodenständig, verlässlich“ so beschreibt der Tages-Anzeiger den Politstil von Hedi Lang anlässlich ihres Rücktritts 1995. Sie war eine Pionierin, die ab dem Zeitpunkt der späten Einführung des Frauenstimmrechts in der Schweiz 1971 das Bild von Frauen in der Politik über ein Viertel Jahrhundert wesentlich mitgeprägt hat. Hedi Lang war von 1971-1983 Nationalrätin und wechselte im Jahr nach ihrem Nationalrats-Präsidium 1982 in den Zürcher Regierungsrat, wo sie bis 1995 die Geschicke des Kantons mitbestimmte. Aufgewachsen war sie im Arbeitermilieu von Uster, begann ihre politische Karriere in der Wetziker Primarschulpflege und gelangte ohne Gymnasial- oder Hochschulbildung 1982 als erste weibliche Nationalrats-Präsidentin an die Spitze der Eidgenossenschaft. Auch als Regierungsrätin war sie schweizweit die erste Frau in einer obersten Kantons-Exekutive. Trotz ihres politischen Überflugs wird die SP-Politikerin in den Medien als eine „Frau aus dem Volk und für das Volk“ geschildert, die sich zeitlebens ihrer Wurzeln bewusst blieb. Natürlich war sie auch eine engagierte Frauenpolitikerin und erreichte beispielsweise die Schaffung einer Fachstelle für Gleichberechtigungsfragen. Im Regierungsrat stand sie während zweier Amtsperioden der Doppeldirektion Justiz und Inneres vor und wechselte (nach der Regierungsrats-Wahl ihres Parteikollegen Moritz Leuenberger) 1991 ins Volkswirtschaftsdepartement. Das Kollegialsystem brachte es mit sich, dass sie zum Teil gegen ihre Sozialdemokratische Partei antreten musste. Auch explosives ist in ihrer Politlaufbahn vorgefallen, denn 1984 wurde auf ihr Haus in Wetzikon ein Sprengstoffanschlag verübt und über Jahre waren Protestaktionen (von autonomer und linker Seite) im Kontext des Falls ‚Walter Stürm’ und der ‚Winterthurer Ereignisse’ für die Justizdirektorin herausfordernd. 1989 war ihre Justizdirektion mitbetroffen von Medienberichten zu skandalösen Versäumnissen.