Signatur : Ar 201.222 |
Entstehungszeitraum / Laufzeit : 1932-1933 |
Verzeichnungsstufe : Bestand |
Umfang : 0.1 m |
Beim Bund waren die Besoldungsklassen im Beamtengesetz festgehalten. Für über den Teuerungsausgleich hinausgehende Saläränderungen war daher eine Gesetzesänderung erforderlich und, falls das fakultative Referendum ergriffen wurde, eine Volksabstimmung. Während der Weltwirtschaftskrise schlug der Bundesrat 1932 beim Bundespersonal einen Lohnabbau von 10% vor. Das entsprechende Gesetz (Bundesgesetz betr. vorübergehende Herabsetzung der Besoldungen, Gehälter und Löhne der im Dienste des Bundes stehenden Personen), das eine gemilderte Lohnreduktion von 7,5% vorsah, wurde durch ein Referendum angefochten und am 28.5.1933 vom Volk mit einem Nein-Stimmenanteil von 55.1% verworfen. Kurz darauf beschloss jedoch das Parlament im Dringlichkeitsverfahren einen Abbau von 7%, den es später vorübergehend gar auf 15% erhöhte. Am 3.12.1939 wurde ein weiteres Besoldungsgesetz vom Volk verworfen, diesmal allerdings bei umgekehrten Vorzeichen: Es hätte eine bescheidene Lohnaufbesserung und eine Sanierung der Pensionskassen bringen sollen. In der Hochkonjunktur nach dem 2. Weltkrieg erfuhren die Beamtensaläre eine kontinuierliche Verbesserung. 1950-1991 nahm die Kaufkraft des Durchschnittssalärs beim Bund um rund 130% zu. In der gleichen Periode sank die wöchentliche Arbeitszeit von 48 auf 42 Stunden, und die Minimalferien wurden von zwei auf vier Wochen verdoppelt. In dieser Zeitspanne erfolgte eine automatische Anpassung der Saläre an die Teuerung, ergänzt durch eine stufenweise Erhöhung der Realbezüge. Die Einstufung von grossen Teilen des Personals in höhere Besoldungsklassen bewirkte eine zusätzliche Anhebung des Durchschnittssalärs.
Im Abstimmungskampf wurde an zahlreichen Veranstaltungen ein Propagandafilm gezeigt: "Im Dienste des Alltags - Das Eidgenössische Personal an der Arbeit", Praesens-Film A.G., Zürich, 1933. Dieser Film war eine Ko-Produktion von SABZ, SPS, SGB und Föderativverband.
Die Unterlagen stammen aus dem Volkshaus Zürich und wurden am 4. August 2008 aus dem Unia-Regionalsekretariat übernommen.
Akten des Aktionskomitees: Korrespondenz, Rundschreiben, Drucksachen, Pressespiegel. Nicht vorhanden sind die Protokolle des Komitees.
Es wurden keine Kassationen vorgenommen.
Neuzugänge werden nicht erwartet.
Die vorhandenen Dokumente sind im Lesesaal des Schweizerischen Sozialarchivs frei zugänglich. Es gelten die ordentlichen Benutzungsbestimmungen des Schweizerischen Sozialarchivs.
Unterlagen in deutscher Sprache.
SOZARCH Ar 408:
Föderativverband des Personals öffentlicher Verwaltungen und Betriebe/Union fédérative du personnel des administrations et des entreprises publiques
SOZARCH Ar 2:
Gewerkschaftskartell Zürich
http://www.hls-dhs-dss.ch, Artikel „Beamte“
Bearbeitet von U. Kälin im September 2008